Die Leihfrist beträgt im Regelfall 4 Wochen. Die Leihfrist wird automatisch um zwei Wochen verlängert, wenn keine Vormerkung besteht. Für Studierende und Beschäftigte der Universität Bayreuth gibt es maximal zwanzig Verlängerungen, für Externe maximal vier Verlängerungen der Leihfrist.
Nicht alle Medien haben gleiche Fristen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, schauen Sie bitte in Ihrem Bibliothekskonto im UB-Katalog nach. Dort finden Sie eine Übersicht über ausgeliehene, bestellte und vorgemerkte Medien. Die Leihfrist für Medien aus der Fernleihe kann in der Regel nur zweimal verlängert werden.
Verlängerungen der Leihfrist können nicht selbstständig im Bibliothekskonto vorgenommen werden.
Alle Medien der Lehrbuchsammlung sind für Studierende der Universität Bayreuth für 4 Wochen ausleihbar. Die Leihfrist wird maximal zwanzig Mal verlängert, solange keine Vormerkung durch andere Studierende erfolgt.
Für Beschäftigte und externe Nutzerinnen und Nutzer gilt eine verkürzte Leihfrist von 2 Wochen. Die Leihfrist wird viermal automatisch verlängert, wenn keine Vormerkung besteht. Eine Vormerkung von Medien aus der Lehrbuchsammlung ist für Beschäftigte und externe Nutzerinnen und Nutzer nicht möglich.
Die Lehrbuchsammmlung ist durch folgende Standorte gekennzeichnet:
Standort 31
Die Medien auf Standort 31 sind nur für wissenschaftliche Beschäftigte der Universität ausleihbar, eine Kurzleihe für andere Benutzergruppen ist nicht möglich.
Semesterapparat "Ausleihtheke"
Nach Vorlage des Benutzerausweises können bis zu 5 Medien für maximal 2 Stunden zur Benutzung innerhalb der TB RW ausgeliehen werden (gilt für alle Nutzergruppen).Der größte Teil unserer Literatur ist im Freihandbereich aufgestellt und kann regulär ausgeliehen werden. Dennoch gibt es bestimmte Medien, die als Präsenzliteratur gekennzeichnet sind und im Haus verbleiben sollen. Dazu zählen z.B.:
In begründeten Fällen kann das hauptamtliche Bibliothekspersonal eine Ausnahme gewähren. Aktuelle Zeitschriftenhefte und Loseblattausgaben sind davon ausgenommen.
Achten Sie bei dieser Sonderform der Ausleihe bitte unbedingt darauf, die Medien absolut fristgerecht zurückzugeben, da in diesem Fall sofort kostenpflichtig gemahnt wird. Bitte geben Sie die Medien dann in derjenigen Teilbibliothek zurück, in der sie entliehen wurden.