Ausleihfristen

Die Leihfrist beträgt im Regelfall 4 Wochen und kann für Medien aus dem Bestand der Bibliothek unter Vorbehalt bis zu zweimal verlängert werden. Studierende der Universität Bayreuth können die Leihfrist bis zu zehnmal verlängern.

Nicht alle Medien haben gleiche Fristen.Wenn Sie sich nicht sicher sind, schauen Sie bitte in Ihrem Bibliothekskonto im UB-Katalog nach. Medien aus der Fernleihe können in der Regel nur einmal verlängert werden. Verlängerungen erfolgen auf Widerruf und sind nur möglich, wenn keine Vormerkung besteht.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Informationsblatt UB-Katalog (Recherche, Konto, Fernleihe).

Besonderheiten:

Lehrbuchsammlung

Alle  Medien der Lehrbuchsammlung sind für Studierende der Universität Bayreuth für 4 Wochen ausleihbar und können zehnmal verlängert werden, solange keine Vormerkung durch andere Studierende erfolgt.

Für Beschäftigte und externe Nutzerinnen und Nutzer gilt eine verkürzte Leihfrist von 2 Wochen. Die Leihfrist kann zweimal verlängert werden, wenn keine Vormerkung besteht. Eine Vormerkung von Medien aus der Lehrbuchsammlung ist für Beschäftigte und externe Nutzerinnen und Nutzer nicht möglich.

Die Lehrbuchsammmlung ist durch folgende Standorte gekennzeichnet:

Teilbibliothek Rechtswissenschaften

Standort 31

Die Medien auf Standort 31 sind nur für wissenschaftliche Beschäftigte der Universität ausleihbar, eine Kurzleihe für andere Benutzergruppen ist nicht möglich.

Sonderstandort 34

Nach Vorlage des Benutzerausweises können bis zu 5 Medien für maximal 2 Stunden zur Benutzung innerhalb der TB RW ausgeliehen werden (gilt für alle Nutzergruppen).

Kurzausleihe

Der größte Teil unserer Literatur ist im Freihandbereich aufgestellt und kann regulär ausgeliehen werden. Dennoch gibt es bestimmte Medien, die als Präsenzliteratur gekennzeichnet sind und im Haus verbleiben sollen.

Diese nicht ausleihbaren Medien aus dem Lesesaalbestand können über Nacht bzw. ab Freitag übers Wochenende als Kurzausleihe entliehen werden. Dazu zählen z. B.

Je nach Teilbibliothek variieren die Fristen:

Medien aus der Zentralbibliothek sind  von Montag bis Donnerstag ab 17 Uhr, am Freitag bereits ab 15 Uhr ausleihbar und müssen spätestens bis 10 Uhr am folgenden Werktag zurückgegeben werden.

Medien aus den Teilbibliotheken NW I, NW II und GEO dürfen Montag bis Donnerstag ab 16 Uhr, am Freitag bereits ab 12 Uhr ausgeliehen werden und müssen spätestens bis um 10 Uhr am nächsten Werktag wieder abgegeben werden.

Achten Sie bei diesen beiden Sonderformen der Ausleihe bitte unbedingt darauf, die Medien absolut fristgerecht zurückzugeben, da in diesem Fall sofort kostenpflichtig gemahnt wird.

Bitte geben Sie die Medien in derjenigen Teilbibliothek zurück, in der sie entliehen wurden.

Grundsätzlich ausgenommen von der Kurzausleihe sind u.a.