Wiederaufnahme des Mahnverfahrens ab dem 12. April

Infolge der pandemiebedingt zwischenzeitlich stark eingeschränkten Bibliotheksdienstleistungen wurde das Mahnverfahren in den letzten Monaten ausgesetzt. Ab dem 12. April 2021 werden bereits abgelaufene Leihfristen wieder kostenpflichtig gemahnt.

Bitte prüfen Sie in Ihrem Bibliothekskonto, ob eine Verlängerung der Leihfristen für Ihre entliehenen Medien möglich ist. Sollte keine Verlängerung mehr möglich sein, können Sie Medien per Post an uns zurückschicken oder zu den Öffnungszeiten der Bibliothek abgeben.

Bitte prüfen Sie in Ihrem Bibliothekskonto auch Ihre Bestellungen, die an der Ausleihtheke für Sie bereit liegen. Sollten Sie bestellte Bücher nicht mehr benötigen, geben Sie bitte kurz in der Bibliothek Bescheid, in der Ihre Bestellungen liegen.

Bei Fragen können Sie sich gerne an die Auskunft oder die Mahnstelle der UB Bayreuth wenden.