EDV-Benutzungsregelungen

Die Allgemeine Benützungsordnung der Bayerischen Staatlichen Bibliotheken (ABOB) wird durch die folgenden Benutzungsregelungen für das EDV-Angebot und die EDV-Arbeitsplätze der UB Bayreuth ergänzt.
Die Bibliothek haftet nicht für
  • Folgen von Verletzungen des Urheberrechts durch Benutzer der EDV-Arbeitsplätze
  • Folgen von Vertragsverpflichtungen zwischen Benutzern und Internetdienstleistern
  • Schäden, die einem Benutzer auf Grund von fehlerhaften Inhalten der von ihm benutzten Medien entstehen
  • Schäden, die einem Benutzer durch die Nutzung der Bibliotheksarbeitsplätze und durch die dort angebotenen Medien an Dateien oder Medienträgern entstehen
  • Schäden, die einem Benutzer durch Datenmissbrauch Dritter entstehen
Die Bibliothek schließt Gewährleistungen aus, die sich beziehen auf
  • die Funktionsfähigkeit der von ihr bereitgestellten Hard- und Software
  • die Verfügbarkeit der von ihr an diesen Arbeitsplätzen zugänglichen Informationen und Medien
Die Benutzer verpflichten sich
  • die EDV-Arbeitsplätze nur zu wissenschaftlichen Zwecken zu benutzen
  • die gesetzlichen Regelungen des Straf- und Jugendschutzgesetzes sowie des Urhebergesetzes zu beachten und an den EDV-Arbeitsplätzen weder gesetzeswidrige Informationen zu nutzen noch zu verbreiten
  • die Benutzungsordnung der Netzbetreiber und des IT-Servicezentrums einzuhalten
  • keine Dateien und Programme der Bibliothek oder Dritter zu manipulieren
  • keine geschützten Daten zu nutzen
  • die Kosten für die Beseitigung von Schäden, die durch ihre Benutzung an den Geräten und Medien der Bibliothek entstehen, zu übernehmen
  • die volle Verantwortung für alle Aktionen zu übernehmen, die unter ihrer Benutzerkennung vorgenommen werden, und zwar auch dann, wenn diese Aktionen durch Dritte vorgenommen werden, denen zumindest fahrlässig der Zugang ermöglicht wurde
Es ist nicht gestattet
  • Änderungen in den Arbeitsplatz- und den Netzkonfigurationen durchzuführen
  • technische Störungen selbständig zu beheben
  • Programme von mitgebrachten Datenträgern oder aus dem Netz an den Arbeitsplätzen zu installieren
  • personenbezogene Daten zu bearbeiten
  • Ergebnisse der Arbeiten an den Arbeitsplätzen für kommerzielle Zwecke zu nutzen
Die Benutzung der EDV-Arbeitsplätze erfordert
  • einen entsprechenden Benutzerausweis der Bibliothek, der bei Bedarf vom Bibliothekspersonal kontrolliert werden kann
  • die Beachtung von zeitlichen und programmbezogenen Nutzungsbeschränkungen an den einzelnen Arbeitsplätzen
Zustimmungserklärung:

Mit der Benutzung der EDV-Arbeitsplätze und des EDV-Angebots werden die oben genannten Bedingungen angenommen. Damit wird gleichzeitig zugestimmt, dass die Bibliothek zur Abweisung von Schadensforderungen und Haftungsansprüchen die Datenschutzrechte der Benutzer, soweit sie sich auf die Benutzung der Bibliothek beziehen, einschränken kann. Bei Verstößen gegen diese Benutzungsregelung können die in der ABOB vorgesehenen Sanktionen zur Anwendung kommen.