Service-Tipp des Monats Dezember

Verlängerungen und Vormerkungen

Die Weihnachtszeit steht an, die Bibliothek schließt über die Feiertage: Noch ist Zeit, ein paar Bücher auszuleihen! Hier erfahren Sie ein paar wichtige Fakten über die Themen Verlängerung und Vormerkung:

  • Verlängert werden können nur die Medien, die im Bibliothekskonto entsprechend gekennzeichnet sind.
  • Eine Verlängerung ist frühestens 5 Werktage vor Leihfristende möglich. Die Verlängerung muss spätestens am letzten Tag der Leihfrist erfolgen, sonst entstehen Mahngebühren.
  • Verlängerungen erfolgen stets auf Widerruf, d. h. das Medium kann von der Bibliothek vorzeitig zurückgefordert werden, wenn ein anderer Benutzer es vorgemerkt hat. Die Aufforderung zur Rückgabe geht dann per E-Mail an die E-Mail-Adresse, die im Bibliothekskonto eingetragen ist, und wird auch im Bibliothekskonto im UB-Katalog angezeigt. Das Medium muss umgehend zurückgebracht werden. Offizielle Schließtage der Bibliothek werden jedoch bei der Frist berücksichtigt. Eine Rücksendung per Post ist möglich.
  • Eine Verlängerung ist nicht möglich, wenn bereits eine Vormerkung für das Medium existiert oder wenn es sich um eine Nacht- oder Wochenendausleihe von Lesesaalbestand handelt.
  • Grundsätzlich empfehlen wir, regelmäßig Ihr persönliches Konto im UB-Katalog zu prüfen. Dort finden Sie den jeweils aktuellen, verbindlichen Stand zu Ihren Rückgabefristen.


Aber vielleicht möchten Sie auch lieber ein E-Book oder einen Zeitschriftenaufsatz daheim online lesen? Universitätsbeschäftigte und Studierende können auch von außerhalb des Campus mit VPN/Proxy auf unsere lizenzierten Angebote zugreifen.

Wenige Ausnahmen sind derzeit aus lizenzrechtlichen Gründen die Datenbanken Amadeus, Beck-online, Beck e-Bibliothek, Juris, Wolters Kluwer Online (JURION) und ZEPHYR.

Für die Verlage Springer Nature und Wiley können Sie sich auch mit Shibboleth anmelden und autorisieren.


Falls Sie Fragen zur Bibliotheksbenutzung, Orientierung oder Recherche haben, wenden Sie sich gerne jederzeit an das Bibliothekspersonal. Die Auskunft in der Zentralbibliothek steht Ihnen auch per Mail und Telefon zur Verfügung.