Neue Regelung zur Mitnahme von Jacken und Taschen ab 4. August

Bedingt durch die Einführung der Selbstverbuchung mittels RFID-Technik in den letzten Wochen, erfolgt eine Neuregelung in Bezug auf die Mitnahme von Jacken und Taschen. Ab Montag, 04.08.2025, dürfen in der Zentralbibliothek sowie in den Teilbibliotheken NW I, NW II und GEO Jacken und Taschen mit in den Lesesaal genommen werden, auch wenn die Tasche nicht transparent ist. Diese Änderung wird auch in der Teilbibliothek RW folgen, sobald auch dort der in Vorbereitung befindliche Technikumstieg erfolgt ist.

Die Schließfächer für Jacken und Taschen sowie Bibliothekskörbe für den Transport der Arbeitsutensilien stehen weiterhin zur Verfügung. Die Körbe werden jedoch nicht mehr auf das Bibliothekskonto ausgeliehen. Sie finden sie im Eingangsbereich der jeweiligen Bibliothek oder erhalten sie an der Ausleihtheke.

Generell dürfen in die Lesesäle nur alkoholfreie Getränke in fest verschließbaren, unzerbrechlichen Behältnissen mitgenommen werden. Glasflaschen, offene Becher (z.B. Coffee-to-go-Becher), Dosen oder Essen sind nicht erlaubt. Bitte verzehren Sie Ihr Essen außerhalb der Bibliotheken. In der Zentralbibliothek ist der Verzehr von Speisen nur in der Lounge gestattet.