Die Hochschulleitung hat in ihrer Sitzung am 19.12.2023 entschieden, dass die
Universität Bayreuth (UBT) an allen drei DEAL-Verträgen mit den Verlagen Elsevier,
Wiley und Springer Nature teilnimmt (jeweils Vertragsjahre 2024-2028). Die UB
hat im Zuge dessen noch vor der Weihnachtsschließung den Start der jeweiligen
Teilnahmeprozesse angestoßen.
Dies bedeutet, dass den UBT-Angehörigen auch weiterhin ein umfassender
Online-Zugriff auf das Zeitschriften-Portfolio von Wiley und Springer Nature sowie -
jetzt neu - auch von Elsevier (die Freischaltung dafür erfolgte am 10.01.2024) mit Zugang
zu insg. über 5.000 Subskriptionszeitschriften zur Verfügung steht - sowie natürlich
zu sämtlichen Open Access-Zeitschriften dieser Verlage. Dabei sind auch dauerhafte
Leserechte (perpetual access) für Inhalte, die in den Jahren der UBT-Vertragsteilnahme
erscheinen, mit vereinbart.
Daneben umfassen die Verträge jeweils auch eine
Open Access Publishing-Komponente:
- Autorinnen und Autoren der UBT können in den mehr als 5.000 Subskriptionszeitschriten
Open Access publizieren. Die dabei von der UBT zu entrichtenden Teilnahmegebühren
basieren im Rahmen des neu verhandelten sog. Paper-Charge-Modells auf einer rein
publikationsanzahl-basierten Abrechnung. So wird der UBT für jede Veröffentlichung
die jeweils vorgesehene Publish-and-Read-Fee (PAR fee) in Rechnung gestellt. Dabei ist
es unerheblich, ob die Forschenden sich für eine Veröffentlichung im Open Access oder
im Closed Access (Opt-Out) entscheiden, die PAR fee fällt in jedem Fall an.
- Die Publikationsgebühren für Veröffentlichungen in den Gold Open-Access-Zeitschriften
werden um 15 - 20 % gegenüber dem jeweiligen Listenpreis rabattiert.
Weitere Details zu den jeweiligen Verlagen finden Sie für die UBT auf
https://www.ub.uni-bayreuth.de/de/digitale_bibliothek/e-journals/Projekt-DEAL/.
Weitere Details zu den allgemeinen Konditionen der Verträge finden Sie auf:
https://deal-konsortium.de/
Die UB entwickelt in Abstimmung mit der Hochschulleitung derzeit ein Finanzierungskonzept,
wie die für die UBT zu erwartenden Kosten beglichen werden können.