Open Access Monografienfonds

Wer kann eine Förderung aus dem Open Access Monografienfonds beantragen?

  • Das Angebot einer Förderung aus dem OA-Monografienfonds richtet sich an die Forschenden sämtlicher Fachrichtungen der Universität Bayreuth. Anträge von Nachwuchswissenschaftler*innen – etwa zur Förderung der Publikation von Dissertation oder Habilitationsschrift – sind willkommen! Bitte beachten Sie, dass nur solche Dissertation aus dem Monografienfonds gefördert werden können, die an der Universität Bayreuth entstanden sind und die mindestens mit der Gesamtnote „magna cum laude“ bewertet wurden. Bei Forschenden, deren Dissertation an der Universität Bayreuth entstanden ist, die zum Zeitpunkt der Publikation aber nicht mehr an der Universität Bayreuth beschäftigt sind oder voraussichtlich nicht beschäftigt sein werden, bitten wir um individuelle Rücksprache.
  • Die Mittel aus dem OA-Monografienfonds können nur für solche Publikationen eingesetzt werden, deren zahlungspflichtige Autor*innen oder Herausgeber*innen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (Publikationsdatum) Angehörige der Universität Bayreuth sind. Bitte beachten Sie diesbezüglich die Empfehlungen der Hochschulleitung zur Angabe der institutionellen Zugehörigkeit (Affiliation). Darüber hinaus wird den Antragstellenden die Angabe einer ORCID iD empfohlen.
  • Pro Person kann pro Jahr jeweils nur eine Publikation (Monografie oder Sammelband) gefördert werden.

Welche Publikationen können aus dem Open Access Monografienfonds gefördert werden?

  • Aus dem OA-Monografienfonds können sowohl Monografien als auch Sammelbände gefördert werden, die noch nicht an anderer Stelle veröffentlicht worden sind.
  • Im Fall von Sammelbänden ist eine Förderung nur dann möglich, wenn keine andere Finanzierung zur Verfügung steht (z.B. mit Hilfe von Konferenz- oder Mitgliedschaftsgebühren). Für Sammelbände können im Rahmen einer Veröffentlichung des gesamten Bandes im Open Access ausschließlich die Herausgebenden Mittel beantragen – die Förderung einzelner Beiträge innerhalb eines Sammelbandes ist dagegen nicht möglich. Im Falle einer Mitherausgeberschaft (= mehrere Herausgebende) erfolgt eine Einzelfallprüfung seitens der UB, ob eine Fördermöglichkeit gegeben ist.
  • Eine Förderung ist grundsätzlich nur für solche Veröffentlichungen möglich, die ein fachlich anerkanntes Qualitätsüberprüfungsverfahren unterlaufen. Um dies möglichst frühzeitig festzustellen, sollten Forschende bereits im Vorfeld der Antragstellung prüfen, ob die für die Publikation infrage kommenden Verlage Mitglied der Open Access Scholarly Publishers Association (OASPA) oder im Directory of Open Access Books (DOAB) gelistet sind. Auch die Konsultation von Think.Check.Submit kann empfohlen werden.
  • Es können auch solche OA-Bücher gefördert werden, die parallel bzw. zeitgleich in einer Printversion erscheinen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Fördermittel aus dem OA-Monografienfonds ausschließlich für die frei zugängliche, leicht auffindbare, zitierfähige digitale Version eingesetzt werden. Eine Übernahme von Druckkostenzuschüssen aus dem OA-Monografienfonds ist grundsätzlich nicht möglich.

Bis zu welcher Höhe kann eine Förderung beantragt werden?

  • Für die Publikation von OA-Büchern können maximal 2.500 Euro pro Publikation aus dem OA-Monografienfonds beantragt werden. Darüber hinausgehende Publikationskosten sind von den Antragstellenden selbst zu tragen. Sollte eine Eigenbeteiligung nötig sein, bitten wir bereits im Zuge der Beantragung von Fördermitteln um die Mitteilung einer geeigneten Kostenstelle.
  • Die Kombination von Fördermitteln aus dem OA-Monografienfonds mit anderen Mitteln (Berufungsmittel, Sachmittel, Drittmittel) ist möglich. Sollte den Autor*innen oder Herausgeber*innen eine anderweitige Vollfinanzierung zur Verfügung stehen, ist keine Förderung aus dem OA-Monografienfonds möglich.
  • Eine Reservierung von Fördermitteln ist nicht möglich; entscheidend ist, ob zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung im OA-Monografienfonds noch ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. Ist der Fonds vollumfänglich verausgabt, können keine weiteren Anträge auf Förderung entgegengenommen werden.

Für welche Gebühren kann eine Förderung beantragt werden?

  • Fördermittel aus dem OA-Monografienfonds können ausschließlich zur Zahlung sogenannter Book Processing Charges (BPCs) eingesetzt werden, die beispielsweise im Zuge von Qualitätssicherungsverfahren, Lektoratsarbeiten oder Maßnahmen zur Auffindbar-machung der Publikation entstehen.
  • Die BPCs müssen von den für die Veröffentlichung infrage kommenden Verlagen transparent dargestellt werden; dies wird von der UB im Zuge der Antragstellung überprüft. Forschende sollten vor respektive im Rahmen einer Antragstellung auf Förderung aus dem OA-Publikationsfonds zwei Vergleichsangebote potentieller Wunschverlage einholen. Sollte nur ein Verlagsangebot eingeholt werden, ist dies auf Nachfrage gesondert zu begründen. Die Beurteilung der Verlagsangebote seitens der UB geschieht auf der Basis der von der AG Universitätsverlage definierten Qualitätsstandards für Open-Access-Bücher, deren Einhaltung daher verbindlich ist.
  • Sonstige Gebühren – beispielsweise Verwaltungsgebühren, Gebühren für Lizenzvergaben, für Farbabbildungen oder (zusätzliche) Seitenzahlen – können aus dem OA-Monografienfonds nicht übernommen werden.
  • Die Übernahme von Druckkostenzuschüssen im Falle von Publikationen, die parallel im Print und im Open Access erscheinen, ist grundsätzlich nicht möglich; Fördermittel aus dem OA-Monografienfonds können ausschließlich für die frei zugängliche, leicht auffindbare, zitierfähige digitale Version eingesetzt werden.

Welche Bedingungen muss eine Open Access Publikation für eine Förderung erfüllen?

  • Aus dem OA-Monografienfonds geförderte Publikationen sind von den Autor*innen bzw. Herausgeber*innen mit Lizenzen zu versehen, über die eine mögliche Nachnutzung rechtssicher geregelt wird. Hierfür empfiehlt sich die Verwendung der Creative-Commons-Lizenzen CC-BY oder CC-BY-SA, ggf. ist auch CC-BY-ND möglich.
  • Im Rahmen der Veröffentlichung ihrer Monografie oder ihres Sammelbandes im Open Access räumen die Autor*innen bzw. Herausgeber*innen dem Verlag lediglich ein einfaches Nutzungsrecht an ihrer Publikation ein.
  • Die geförderte Publikation enthält eine DOI oder – falls dies nicht möglich sein sollte – einen vergleichbaren persistenten Identifier.
  • Nach Möglichkeit werden die geförderten Publikationen mit dem ORCID-Profil der Autor*innen oder Herausgeber*innen verknüpft.

Beantragung, Kontakt und weitere Hinweise

Kontakt

Für die Beantragung von Fördermitteln aus dem Open Access Monografienfonds verwenden Sie bitte unser Webformular, über das Sie natürlich auch allgemeine Fragen zum Thema Open Access oder zum Projekt DEAL stellen können.
  • Geförderte Publikationen werden auf ERef Bayreuth verzeichnet und auf EPub Bayreuth zweitveröffentlicht.
  • Die BPCs geförderter Monografien werden jährlich dem Open Dataset "OA Monograph Charges (BPCs)" im GitHub-Repositorium „Datasets on fee-based Open-Access-publishing“ gemeldet (DOI, Förderjahr, Kosten).
  • Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Werk eine korrekte Angabe zur Förderung in Form eines Funding Acknowledgements enthält. Hinweise hierzu finden Sie auf unserer Informationsseite zu Funding Acknowledgements.
Bitte beachten Sie: Anträge auf Förderung aus dem Open-Access-Monografienfonds können vom Open-Access-Team der UB nur bearbeitet werden, wenn parallel ein entsprechender Antrag über unser Webformular gestellt wurde. Das Webformular enthält verbindliche Vorgaben zum Einfügen des Funding Acknowledgements. Sollte seitens der Antragstellenden erklärt werden, dass kein Funding Acknowledgement in die Publikation eingefügt werden wird oder die Publikation nach ihrer Veröffentlichung kein Funding Acknowledgement enthalten, ist eine Förderung aus dem Open-Access-Monografienfonds nicht möglich und wir behalten uns vor, die im Rahmen der Förderung entrichteten Beträge ggf. zurückzufordern.
Bei weitergehenden Nachfragen können Sie sich gerne per E-Mail an das Open Access Support-Team wenden: oa@uni-bayreuth.de