Möglichkeiten einer Zweitveröffentlichung Ihrer Fachartikel

Auch wenn die Verwertungsrechte meist exklusiv an die Verlage abgetreten wurden, gestatten diese den Autorinnen und Autoren meistens unter bestimmten Voraussetzungen eine Zweitveröffentlichung. In der Regel ist hiervon aber die Verlagsversion/published version des Artikels ausgenommen. Auf der Plattform Open Policy Finder sind die Möglichkeiten zusammengefasst und recherchierbar.
Der Open Policy Finder bezieht sich nur auf die allgemeinen Bedingungen (Default Policies) der Verlage, die bei den einzelnen Zeitschriften eines Verlags aber variieren können (u.U. hat man bei der einzelnen Zeitschrift weitreichendere Rechte als in den allgemeinen Verlagsbedingungen). Daher sollte man im Einzelfall immer nach den Bedingungen der jeweiligen der Zeitschrift suchen oder den eigenen Veröffentlichungsvertrag überprüfen.
openpolicyfinder

Es ist damit längst nicht hoffnungslos: Meist ist nach Einhaltung einer gewissen Frist eine Zweitveröffentlichung – zumindest des Postprints/AAM - erlaubt. Allerdings werden Netzwerke wie ResearchGate davon meist nicht mit abgedeckt, Open-Access-Repositorien wie EPub Bayreuth aber schon. Diese bieten zudem zusätzliche Funktionen und Services wie z.B. Vernetzung mit anderen Nachweisinstrumenten wie Google Scholar und automatische Freigabe der Artikel sobald möglich.
Die Universität Bayreuth empfiehlt auch in ihrer Open-Access-Strategie EPub Bayreuth zu nutzen, um Vorversionen von wissenschaftlichen Fachartikeln weltweit verfügbar zu machen. Embargofristen können hier beim Hochladen des Artikels gleich mit angegeben werden, sodass dieser nach Ablauf automatisch freigegeben wird.
Bei der Prüfung, welche Version Sie auf EPub Bayreuth wann verfügbar machen dürfen, unterstützt die Universitätsbibliothek gern!

E-Mail-Support

Bei Fragen schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an das Open-Access-Support-Team.

Wie sieht die Zukunft aus?

Diese Frage wird im Moment auf vielen Kanälen diskutiert. Wichtige Impulse in dieser Diskussion setzt die Initiative OA2020, die sich zum Ziel gesetzt hat, dass die Mehrheit der heute per Subskription erscheinenden Fachjournale (Closed-Access-Journals) auf Open Access umgestellt wird. Hierdurch behalten die Autorinnen und Autoren ihre Rechte am Artikel und können diesen ohne Restriktionen weiterverwenden. Viele weitere Organisationen und Institutionen unterstützen diese Idee, die von der Max-Planck-Gesellschaft mit initiiert wurde, darunter auch die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und der Wissenschaftsrat.