Zulassungsbedingungen

Die Universitätsbibliothek ist eine zentrale Einrichtung der Universität. Primär ist sie dementsprechend für die Literatur- und Informationsversorgung der Studierenden und Wissenschaftler zuständig. Der Bibliotheksausweis erlaubt die Benutzung des gesamten Bibliothekssystems.

Der Besuch der Bibliotheken ist auch ohne Bibliotheksausweis möglich und es kann vor Ort mit dem frei verfügbaren Bestand in der jeweiligen Bibliothek gearbeitet werden.

Die Nutzung der Bibliothek (Zulassung, Ausleihe usw.) ist kostenfrei. Kosten können durch nicht eingehaltene Leihfristen, berechnete Aufsatzbestellungen per Fernleihe, Scan-Aufträge o.ä. entstehen. Über die Gebührenliste erfahren Sie, wofür und in welcher Höhe Kosten anfallen können. Angefallene Gebühren werden über den Bibliotheksausweis bezahlt.

Für alle Benutzer gelten die Allgemeine Benützungsordnung der Bayerischen Staatlichen Bibliotheken (ABOB) sowie die EDV-Benutzungsregeln der UB Bayreuth.

Studierende

Sie werden automatisch zur Benutzung zugelassen, der Studierendenausweis (Campus-Card) ist gleichzeitig auch der Bibliotheksausweis. Die Benutzernummer beginnt mit 0171... und befindet sich auf der Rückseite der Campus-Card unterhalb des Barcodes. Das voreingestellte Passwort ist das Geburtsdatum (sechsstellig), z.B. 031083. Dieses Passwort können Sie in Ihrem Konto im UB-Katalog ändern.

Adressänderungen nehmen Sie bitte in cmlife vor. Bei Verlust der Campus-Card wenden Sie sich bitte an die Studierendenkanzlei.

Studierende, die sich exmatrikuliert haben, können das Bibliothekskonto nach Semesterende noch drei Monate weiter nutzen. Danach erhalten Sie eine Rückgabeaufforderung, der Sie nachkommen müssen. Ihre noch laufenden Leihfristen können Sie ausschöpfen. Neue Bestellungen, Vormerkungen und Ausleihen sind nicht mehr möglich.
Falls Sie die Bibliothek darüber hinaus weiterhin nutzen möchten, haben Sie die Möglichkeit, sich einen Ausweis für externe Benutzer ausstellen zu lassen, sofern Sie einen Wohnsitz in Oberfranken (außer Bamberg und Forchheim, inklusive ihrer Landkreise) oder der nördlichen Oberpfalz schriftlich nachweisen können.

Weitere Informationen finden Sie unter Hinweise für Studierende.

Für Studierende der Sommeruniversität ist die Nutzung der Bibliothek nur eingeschränkt möglich. Die Ausstellung eines Ausweises und damit auch Bestellungen, Vormerkungen, Ausleihen und Fernleihen sind nicht möglich. Sie dürfen aber gerne die Freihandbestände einsehen.

Beschäftigte der Universität Bayreuth

Wissenschaftler, Lehrende, Doktoranden, aber auch nichtwissenschaftliches Personal werden ebenfalls automatisch zur Benutzung zugelassen. Für Beschäftigte gilt der Bedienstetenausweis (Campus-Card), den Sie von der Zentralen Universitätsverwaltung erhalten, zugleich als Benutzungsausweis für die Bibliothek. Die Benutzernummer befindet sich auf der Rückseite der Campus-Card unterhalb des Barcodes und beginnt mit 017... . Standardmäßig sind die letzten sechs Ziffern der Benutzernummer Ihr Passwort. Dieses Passwort können Sie in Ihrem Konto im UB-Katalog ändern.

Bei Adressänderungen oder Verlust wenden Sie sich bitte an die Zentrale Universitätsverwaltung.

Weitere Informationen finden Sie unter Hinweise für Wissenschaftler und Dozenten.

Externe Benutzerinnen und Benutzer

Alle Personen ab 16 Jahren und mit Wohnsitz in Deutschland können die UB Bayreuth für wissenschaftliche Zwecke nutzen.
Den dafür benötigten Bibliotheksausweis können Sie sowohl in der Zentralbibliothek (Zeiten s. ZB) als auch in der Teilbibliothek RW (Zeiten s. RW) ausstellen lassen.

Die Anmeldung muss persönlich erfolgen. Folgende Dokumente werden neben dem ausgefüllten Anmeldeformular benötigt:

  • ein gültiger Personalausweis mit aktueller deutscher Meldeadresse (bei ausländischen Personalausweisen ggf. mit einer aktuellen Meldebescheinigung Ihrer Gemeinde) oder
  • ein gültiger Reisepass in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung Ihrer Gemeinde oder
  • ein gültiger Aufenthaltstitel.


Bitte beachten Sie, dass bei Minderjährigen eine Erziehungsberechtigte/ein Erziehungsberechtigter auf dem Anmeldeformular unterschreiben muss. Zusätzlich zum eigenen Personalausweis muss auch der Personalausweis (auch Kopie möglich) des Erziehungsberechtigten bei der Anmeldung vorliegen.

Ohne korrekt ausgefüllten Antrag kann leider kein Benutzerausweis ausgestellt werden.

Die Gültigkeit des Ausweises ist in der Regel unbegrenzt, die Zulassung ist kostenlos. Der Ausweis gilt für die Zentralbibliothek und alle Teilbibliotheken gleichermaßen.

Bei Adressänderungen oder Verlust wenden Sie sich bitte an uns. Ein Ersatzausweis kostet 20 Euro. Für externe Benutzer werden Ersatzausweise in der Zentralbibliothek und in der Teilbibliothek Rechts- und Wirtschaftswissenschaften ausgestellt.

Weitere Informationen finden Sie unter Hinweise für Erstnutzer oder unter Hinweise für Schüler und Lehrer.