Die Leihfrist beträgt im Regelfall 4 Wochen und kann für Medien aus dem Bestand der Bibliothek unter Vorbehalt bis zu zweimal verlängert werden. Studierende der Universität Bayreuth können die Leihfrist bis zu zehnmal verlängern.
Nicht alle Medien haben gleiche Fristen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, schauen Sie bitte in Ihrem Bibliothekskonto im UB-Katalog nach. Die leihfrist für Medien aus der Fernleihe kann in der Regel nur einmal verlängert werden. Verlängerungen erfolgen auf Widerruf und sind nur möglich, wenn keine Vormerkung besteht.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Informationsblatt UB-Katalog (Recherche, Konto, Fernleihe).
Alle Medien der Lehrbuchsammlung sind für Studierende der Universität Bayreuth für 4 Wochen ausleihbar und können zehnmal verlängert werden, solange keine Vormerkung durch andere Studierende erfolgt.
Für Beschäftigte und externe Nutzerinnen und Nutzer gilt eine verkürzte Leihfrist von 2 Wochen. Die Leihfrist kann zweimal verlängert werden, wenn keine Vormerkung besteht. Eine Vormerkung von Medien aus der Lehrbuchsammlung ist für Beschäftigte und externe Nutzerinnen und Nutzer nicht möglich.
Die Lehrbuchsammmlung ist durch folgende Standorte gekennzeichnet:
Standort 31
Die Medien auf Standort 31 sind nur für wissenschaftliche Beschäftigte der Universität ausleihbar, eine Kurzleihe für andere Benutzergruppen ist nicht möglich.
Sonderstandort 34
Nach Vorlage des Benutzerausweises können bis zu 5 Medien für maximal 2 Stunden zur Benutzung innerhalb der TB RW ausgeliehen werden (gilt für alle Nutzergruppen).Der größte Teil unserer Literatur ist im Freihandbereich aufgestellt und kann regulär ausgeliehen werden. Dennoch gibt es bestimmte Medien, die als Präsenzliteratur gekennzeichnet sind und im Haus verbleiben sollen. Dazu zählen z.B.:
In begründeten Fällen kann das hauptamtliche Bibliothekspersonal eine Ausnahme gewähren. Achten Sie bei dieser Sonderform der Ausleihe bitte unbedingt darauf, die Medien absolut fristgerecht zurückzugeben, da in diesem Fall sofort kostenpflichtig gemahnt wird. Bitte geben Sie die Medien dann in derjenigen Teilbibliothek zurück, in der sie entliehen wurden.